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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Wershofen für das Haushaltsjahr 2024 vom 21.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat am 06.05.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 10.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.932.887,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.031.867,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-98.980,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-102.513,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

256.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.278.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.022.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.124.513,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer 401 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

50,00 Euro

für den zweiten Hund

194,00 Euro

für jeden weiteren Hund

327,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

268,00 Euro

für den zweiten Hund

651,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.097,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug =

3.591.323,32 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt =

3.399.170,32 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt =

3.300.190,32 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.

Wershofen, den 21.06.2024
Torsten Raths
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wershofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wershofen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 24.06.2024 bis 02.07.2024 während der montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.03 öffentlich aus.

Adenau, den 21.06.2024
Guido Nisius
Bürgermeister