Der Ortsgemeinderat hat am 06.05.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 10.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.932.887,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.031.867,00 Euro |
| Jahresfehlbetrag auf | -98.980,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -102.513,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 256.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.278.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.022.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.124.513,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
b) Gewerbesteuer 401 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
| für den ersten Hund | 50,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 194,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 327,00 Euro |
Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:
| für den ersten Hund | 268,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 651,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 1.097,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug = | 3.591.323,32 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt = | 3.399.170,32 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt = | 3.300.190,32 € |
(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.
Hinweis:
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wershofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wershofen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 24.06.2024 bis 02.07.2024 während der montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.03 öffentlich aus.