Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband kommunales Forstrevier „KAL-Hocheifel“

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Zweckverband kommunales Forstrevier „KAL-Hocheifel“

für das Haushaltsjahr 2025

vom 18.07.2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „KAL-Hocheifel“ hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am

28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 01.07.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

148.120,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

148.120,00 Euro

Jahresüberschuss auf

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

30.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf 0

Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 75.000 Euro

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird gemäß § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „KAL-

Hocheifel“ auf 111.870 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023* beträgt (vorl. Ergebnis)

5.331 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt (Ansatz)

5.331 €

und zum 31.12.2025 (Ansatz)

5.331 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2022 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)

Adenau, den 18.07.2025
Arnold Hoffmann
Verbandsvorsteher

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Kommunales Forstrevier Kaltenborn – Adenau – Leimbach / Hocheifel (ZV KAL-Hocheifel) liegt zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 21.07.2025 bis 29.7.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.

Adenau, den 18.07.2025
Guido Nisius
Bürgermeister