Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Zweckverband kommunales Forstrevier „KAL-Hocheifel“
für das Haushaltsjahr 2025
vom 18.07.2025
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „KAL-Hocheifel“ hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am
28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 01.07.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 148.120,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 148.120,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 0,00 Euro |
| |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 30.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 30.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf 0 | Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 75.000 Euro
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird gemäß § 11 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „KAL-
Hocheifel“ auf 111.870 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
§ 6 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2023* beträgt (vorl. Ergebnis) | 5.331 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals | |
| zum 31.12.2024 beträgt (Ansatz) | 5.331 € |
| und zum 31.12.2025 (Ansatz) | 5.331 € |
(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2022 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)
H I N W E I S :
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Kommunales Forstrevier Kaltenborn – Adenau – Leimbach / Hocheifel (ZV KAL-Hocheifel) liegt zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 21.07.2025 bis 29.7.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.