Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus Wiesemscheid gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.01.2025
- 1. Änderung -
Der Ortsgemeinderat Wiesemscheid hat in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.01.2025 die erste Änderung der Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus Wiesemscheid beschlossen. Die folgenden Gebühren treten mit Wirkung zum 01.02.2025 in Kraft.
I.
Nutzung für private Zwecke durch Einwohner der Ortsgemeinde Wiesemscheid:
1. Tag
Saal inkl. Theke mit Toiletten:
80 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Küche inkl. Abstellraum:
20 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Jeder weitere Tag
50% der Gebühren zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
II.
Nutzung für Kindergeburtstage für Kinder der Ortsgemeinde Wiesemscheid bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres:
Nutzung aller unter I. genannten Räumlichkeiten:
30 Euro inkl. Nebenkosten
III.
Nutzung durch Auswärtige für Familienfeiern:
1. Tag
Saal inkl. Theke mit Toiletten:
130 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Küche inkl. Abstellraum:
50 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Jeder weitere Tag
50% der Gebühren zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
IV.
Nutzung für gewerbliche Zwecke durch Einwohner der Ortsgemeinde Wiesemscheid:
Pro Tag:
Nutzung aller unter I. genannten Räumlichkeiten:
180 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
V.
Nutzung durch ortsansässige Vereine für Vereinszwecke:
Nutzung aller unter I. genannten Räumlichkeiten:
Kostenlos inkl. Nebenkosten
VI.
Gewerbliche Nutzung durch ortsansässige Vereine:
1. Tag
Saal inkl. Theke mit Toiletten:
50 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Küche inkl. Abstellraum:
30 Euro zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
Jeder weitere Tag
50% der Gebühren zzgl. Nebenkosten für Strom und Wasser
VII.
Miete und Nutzung von Inventar außerhalb des Bürgerhauses:
Miete von Tischen:
5 Euro je Tisch/Tag
Miete von Stühlen:
1 Euro je Stuhl/Tag
Miete von Geschirr:
10 Euro je Geschirr-Set für zehn Personen/Tag
VIII.
Reinigungskaution:
Für die unter I. bis IV und VI genannten Nutzungen wird eine Reinigungskaution in Höhe von 50 Euro erhoben. Diese wird in Rechnung gestellt, sofern eine Reinigung, auch nach geforderter Nachbesse-rung, nicht oder nur unzureichend erfolgt ist.