Am 01.03.2023 wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit seinem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ starten.
Dafür wird die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum 01.03.2023 in Kraft treten. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK weiterläuft.
Der Bund fördert mit der KFN in Form von zinsverbilligten Krediten die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude. Ziel des Programms ist das Anreizen von investiven Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubaumaßnahmen, so dass sich Neubauten durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, geringen Energieverbrauch in der Betriebsphase sowie einen hohen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens auszeichnen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.
Information dazu finden Sie auf der Internetseite des BMWSB unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/01/kfn-neubau.html
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