über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 10.20 „Tennisanlage / Studentenwohnheim“ der Stadt Remagen gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 10.20 „Tennisanlage / Studentenwohnheim“ (10.20/02) einzuleiten. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau einer neuen Kindertagesstätte auf Teilen des bisherigen Parkplatzes sowie der angrenzenden Grün- und Gehölzflächen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Karte. Das Original der Karte kann bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, während der allgemeinen Dienstzeiten Mo-Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Mo-Do 14:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden.
Der genaue Zeitraum der Beteiligungsverfahren wird zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgegeben.