In der Gemarkung Oberwinter, Flur 5, Flurstück 328 werden Teile der Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzfeststellung auf Antrag bestimmt und abgemarkt.
Im Bereich der oben genannten Flurstücke wird ein Grenztermin am 04.10.2022 um 14:00 Uhr vor Ort durchgeführt, in dem Flurstücksgrenzen nach §17 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt werden sollen. Den Eigentümerinnen, Eigentümern oder Erbbauberechtigten der oben genannten Flurstücke wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung). Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend im Rahmen des Grenztermins, schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z. B. Personalausweis, Rei-sepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können. Sollten Sie am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.
Die Ihnen entstehenden Kosten für die Anwesenheit bei der Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.