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Remagener Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die bis zum 15. August 2025 (u.a. bis III. Quartal 2025) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug.

Zahlungsrückstände die bis zum 29. Oktober 2025 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 14. Oktober 2025
Stadtkasse Remagen