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Remagener Nachrichten
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über den Erörterungstermin zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 10.33 „Waldburg“ (10.33/03) am 10.12.2025 im Foyer der Rheinhalle

Der Rat der Stadt Remagen hat auf Antrag des Grundstückseigentümers die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans 10.33 „Waldburg“ im Ortsbezirk Remagen beschlossen. Ziel der Planung ist es, das historische Ausflugslokal „Waldburg“ für eine gemischte Nutzung insbesondere aus Gastronomie und Beherbergung wiederherzustellen.

In der Zeit vom 29.08. bis einschließlich 05.10.2025 erfolgte die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) der Öffentlichkeit sowie der von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Ergänzend hierzu erfolgt nun am 10.12.2025 ab 18:00 Uhr im Foyer der Rheinhalle (An der alten Rheinbrücke) der Erörterungstermin. Im Rahmen des Erörterungstermins werden die Planungsvorstellungen erläutert. Hierbei werden die Fachplaner ihre Beiträge zu dem Verfahren vorstellen und im Anschluss für Fragen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zu diesem Zweck werden die Verfahrensunterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung, artenschutzrechtliche Prüfungen, Verkehrsuntersuchung) als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereitstehen (www.remagen.de =>„Rathaus & Bürgerservice=>“Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren). Hieran anschließend erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, bis zum 31.12.2025 eine Stellungnahme elektronisch an bauleitplanung@remagen.de zu übermitteln oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, zu senden.

Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 19.11.2025
Björn Ingendahl
Bürgermeister