I.
Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und
am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/
Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Remagen, Bürgerbüro, Bachstraße 5, 53424 Remagen zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Remagen, Bürgerbüro, Bachstraße 2, 53424 Remagen erhalten.
Remagen, den 05.12.2025
Andrea Georgi
1. Beigeordnete
als Wahlleiterin