Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und

am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/

Bürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Remagen, Bürgerbüro, Bachstraße 5, 53424 Remagen zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Remagen, Bürgerbüro, Bachstraße 2, 53424 Remagen erhalten.

Remagen, den 05.12.2025

Andrea Georgi

1. Beigeordnete

als Wahlleiterin