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Remagener Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Hundesteuer für 2023

Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die Hebesätze für das Jahr 2023 festgesetzt. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, für den ersten Hund 84,00 EUR, für den zweiten Hund 108,00 EUR, für jeden weiteren Hund 168,00 EUR und für gefährliche Hunde 564,00 EUR.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung wird die Hundesteuer in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer ist zu den bekannten Fälligkeiten zu begleichen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge fristgemäß abgebucht.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungs-bescheide erstellt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Stadtverwaltung Remagen
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister