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Remagener Nachrichten
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Wiederholung der Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ der Stadt Remagen (34.06/11) im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Rolandseck

Ziel der Änderung ist im Wesentlichen eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Grundstück Bonner Straße 51 durch eine Verschiebung der straßenseitigen Baugrenze, um den Bau zusätzlicher Ausstellungsflächen zu ermöglichen. Der Stadtrat hat hierzu am 26.09.2022 auf Antrag die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen; dieser Beschluss wurde am 01.12.2022 ortsüblich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus der als Anlage beiliegenden Karte.

Die Offenlage zum Änderungsentwurf wurde erstmals im Zeitraum 09.12.2022 bis 16.01.2023 durchgeführt. Technische Probleme mit der E-Mail-Kontaktadresse führten dazu, dass nicht alle Stellungnahmen die Stadt erreicht haben, weshalb die Offenlage nunmehr zu wiederholen ist.

Die Wiederholung der Offenlage erfolgt grundsätzlich mit den gleichen Unterlagen, die auch schon Gegenstand der ersten Beteiligung waren. Ausgenommen hiervon ist eine zusätzlich erstellte Unterlage, die sich inhaltlich mit der Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler befasst.

Die Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Vorschriften zum beschleunigten Verfahren (§13a BauGB). Von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

In der Zeit vom 17.02. bis einschließlich 22.03.2023 erfolgt zum Entwurf der Bebauungsplanänderung die Wiederholung der Offenlage nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die von der Planung betroffenen Behörden werden hierüber gesondert informiert.

Während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Remagen montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr liegen die Entwürfe der Planzeichnung mit dem Textteil und der Begründung nebst Ergänzung bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 7, 1. Etage, im Flur der Bauverwaltung öffentlich aus. Sämtliche Verfahrensunterlagen können während der Offenlage im Internet als PDF-Datei unter www.kurzelinks.de/beteiligung-remagen, über die städtische Internetseite www.remagen.de sowie über das landeseinheitliche Portal (geoportal.rlp.de) abgerufen werden.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; eine Beteiligung ist mittels E-Mail an bauleitplanung@remagen.de ebenfalls möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Einsichtnahme in die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften ist bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, möglich.

Die Vorlage sämtlicher Stellungnahmen an den Stadtrat und seine vorberatenden Gremien erfolgt im Original, wobei aus Gründen des Datenschutzes darin enthaltene personenbezogene Angaben geschwärzt werden (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese nicht ausnahmsweise doch für die Abwägung erforderlich sind.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 02.02.2023
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister