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Remagener Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 10.49 „Gewerbegebiet III/IV“ im Ortsbezirk Remagen

Der Rat der Stadt Remagen hat am 10.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans einzuleiten.

Mit der Teilaufhebung ist beabsichtigt, die Voraussetzungen für die Planung und den Bau einer neuen Kläranlage für den Abwasserzweckverband „Untere Ahr“ zu schaffen. Diese wurde durch die Flut im Juli 2021 so stark beschädigt, dass in Abstimmung mit den Fachbehörden und dem zuständigen Umweltministerium eine neue Kläranlage an einem hochwassersicheren Standort in Remagen errichtet werden soll. Die Festsetzungen für den verbleibenden Geltungsbereich bleiben unverändert; ausgenommen ist die Lage einer Grünflächenfestsetzung am Sportplatz Kripp.

Die Lage des Aufhebungsbereichs sowie des verbleibenden Geltungsbereichs sind der beiliegenden Karte zu entnehmen.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Auskünfte über die mit der Planung verbundenen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erteilt die Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. OG Zimmer 101/100, oder telefonisch unter (02642) 201-47 / -40 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnertag von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr). Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Der genaue Termin über die Beteiligung der Bürger sowie die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgegeben.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 29.01.2024
Björn Ingendahl
Bürgermeister

Anlage: Karte mit Geltungsbereich