Die bei der Flut zerstörte, markante Stabbogenbrücke in der Landgrafenstraße am Tag ihrer Einweihung im Jahr 2008.
BAD NEUENAHR. TW. Wie sehen künftig die Brücken über die Ahr aus? Dazu gibt es noch keine konkreten Aussagen. Im Ortsbeirat von Bad Neuenahr gab es nun aber immerhin erste Informationen von Seiten der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) der Kreisstadt. Hier informierte Peter Wild über den aktuellen Stand der Dinge in der derzeit laufenden Planungsphase. Wild sprach dabei von gemeinsamen Grundlagen für alle Brücken-Neuplanungen. Unter anderem werden diese wesentlich länger, als ihre zerstörten Vorgänger. Denn der Flussquerschnitt hat sich in der Flut erweitert und soll auch so erhalten bleiben. Zudem gibt es neue wasserrechtliche Auflagen für eine Genehmigung. Demnach hat sich die neue HQ100-Abflussmenge, also die Masse an Wasser eines sogenannten 100-jährigen Starkregenereignis gegenüber früheren Berechnungen fast verdoppelt. Kommt es zu einem solchen Ereignis, ist ein höherer Wasserspiegel zu erwarten, als dies bei früheren Berechnungen der Fall war. Die Mehrmengen werden auch durch die Verbreiterung des Flussbetts nicht aufgefangen. Die neuen Brücken sollen möglichst noch einen Zwischenraum zwischen Wasserhöhe und Unterkante der Brücke, ein sogenannter Freibord, von mindestens einem Meter haben.
Den Planungsauftrag für eine neue Landgrafenbrücke hat die AuEG an das Büro Emch + Berger mit Standorten in Hannover und Weimar vergeben. Das Büro plant eine Änderung im Höhenverlauf der Brückenachse auf vier Prozent in Brückenmitte gegenüber den Brückenenden. Zum Vergleich: bei der alten Landgrafenbrücke waren es 0,5 Prozent. Kopfzerbrechen macht den Planer die neue Brückenlänge, die bewirkt, dass die Einfahrt zur Lindenstraße mit einem erhöhten Quergefälle hin zur Klinik Kurköln gebaut werden muss. Die Einfahrt in das Parkhaus Felix-Rütten-Straße bleibt indes möglich. Grundsätzlich geklärt werden muss aber die die Verkehrsplanung in der Landgrafenstraße für alle Nutzer. Emch + Berger untersuchen derzeit drei Varianten, nämlich eine dreifeldrige Spannbogenbrücke, eine ebenfalls dreifeldrige Stahlverbundbrücke sowie eine einfeldrige Stabbogenbrücke, wie sie einstmals vorhanden war. Alle drei Brückenvarianten sind knapp unter 50 Meter lang und dabei bis zu 18 Meter länger als die ursprüngliche Brücke. Und sie werden 45 Zentimeter höher, um den Freibord zu gewährleisten.
Da als Ursache der Zerstörung der Brücken unter anderem die Flachgründung verantwortlich war, wird nun mit einer Tiefengründung geplant, die auch bei Hinterspülung die Standsicherheit gewährleistet. Als erstes Ergebnis führt das Planungsbüro aus, dass eine Stabbogenbrücke nicht empfehlenswert ist, die beiden anderen Varianten dagegen darstellbar sind. Die Vorplanungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.