1. Die Apollinaris Brands GmbH hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die gehobene Erlaubnis beantragt, entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen.
Die beantragte Gewässerbenutzung soll die Entnahme von Grundwasser wie folgt zulassen:
| lfd. Nr. | Entnahmeart | aus | Gemeinde | Bezeichnung aus dem katasteramtlichen Lageplan | ||||
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| Gemarkung | Flur | Flurstück | UTM32-Ost | UTM32-Nord |
| 1 | Brunnen | Br. 5 Classic Apollinaris | Bad Neuenahr-Ahrweiler | Heimersheim | 25 | 22/3 | 369 659 | 5 600 676 |
| 2 | Brunnen | Br. 1 Silence Johannisberg II | Bad Neuenahr-Ahrweiler | Heimersheim | 25 | 22/3 | 369 670 | 5 600 680 |
Die Erlaubnis soll erteilt werden für die Verwendung des entnommenen Wassers zur Abfüllung von natürlichem Mineralwasser und Herstellung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken.
Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:
Br. 5 Classic Apollinaris 10 m³/h, 240 m³/d, 72.000 m³/a
Br. 1 Silence Johannisberg II 10 m³/h, 240 m³/d, 72.000 m³/a
Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 13, 15 und 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. I S. 176), und § 108 Landeswassergesetz (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118), die Durchführung eines Verfahrens nach § 108 LWG erforderlich.
Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) in Verbindung mit §§ 45 Nr. 3, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.
Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az. 323-V32-131-00007-30171/2023, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden. Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Service) veröffentlicht.
Hinweis: Die öffentliche Bekanntgabe, dass eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht, erfolgt auf dem zentralen UVP-Portal der Bundesländer, www.uvp-verbund.de.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024
bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dienstzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 07.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.11.2024 einschließlich entweder bei der unter Nr. 1 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
4. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
5. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.
Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.09.2024
Peter Diewald
Erster Beigeordneter