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Stadtzeitung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgabe 40/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler am 10.11.2024

I.

Das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Wahl des Beirates für Migration und Integration wird in der Zeit von Montag, dem 21. Oktober 2024 bis Freitag, dem 25. Oktober 2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Hauptstraße 116, Bürgerbüro, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler für Wahlberechtigte barrierefrei zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 07. Oktober bis 31. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht.

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.09.2024

Guido Orthen

Bürgermeister als Wahlleiter