Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 22. April 2024, beginnt der weitere Bauabschnitt in der Lessingstraße in Bad Bergzabern. |
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| Im ersten Bauabschnitt, wird nach Einrichtung der Baustelle der Bereich ab der Fußgängerquerung (Lessingstraße 27) über die Einmündung der Stauffenbergstraße hinweg, für den gesamten Verkehr gesperrt. |
| 2. | Die Umleitung erfolgt über die Sundahlstraße, Petronellastraße und Weißenburger Straße. |
| 3. | Die Abfallentsorgung wird über die bauausführende Firma geregelt. Hier enthalten die Anwohner noch eine entsprechende Information. |
| 4. | Die Anwohner in diesem Bereich der Lessingstraße können über die Bauphase ihre Anwesen nicht mehr jederzeit, uneingeschränkt, mit dem Fahrzeug erreichen. Einzelheiten sind mit der Baufirma vor Ort zu besprechen. |