I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld fasste in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Wengelspfad“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. In seiner Sitzung am 11.04.2024 wurde das ursprüngliche Aufstellungsgebiet nochmals an die aktualisierte Planung angepasst.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die Planungsgrundlage zur Ausweisung einer größeren Fläche für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in mehreren Bauabschnitten sowie eines Sondergebietes „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ gelegt werden.
Das Sondergebiet soll auch als Frequenzbringer fungieren sowie die Erschließungsbelastung vermindern, das Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO dient vorrangig der Unterbringung von regionalem Handwerk und traditionellem Gewerbe. Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Nach Süden grenzt unmittelbar ein Obsthandelsbetrieb an.
Die rechtskräftige 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 24.01.2001 stellt für den Geltungsbereich weitestgehend ein Gewerbegebiet dar. Jedoch grenzt die Fläche nicht unmittelbar an den Wengelspfad an. Diese Lücke soll im Rahmen der begonnenen Flächennutzungsplanänderung miteinbezogen und somit geschlossen werden.
Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage Steinfeld, nahe der Einmündung der L 544 aus Richtung Kleinsteinfeld in die L 546. Es umfasst die Flurstücke 3969 bis 4054, vom sog. Wengelspfad in östlicher Richtung bis zum dritten von Nord nach Süd verlaufenden Wirtschaftsweg mit den Flurst.Nrn. 3989/1 bzw. 3989/2. Dazu den Wirtschaftsweg Fl.Nr. 4063/1 (sog. Wengelspfad) und Teilbereiche der Flurstücke 442/3, 4040/5 und 1627/16 (Teile L 546 inkl. Radweg) im Kreuzungsbereich des Wirtschaftsweges in die Landstraße. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 100.000 qm, siehe auch nachfolgenden Übersichtsplan.
II. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach Abschluss eines Erschließungsvertrages konnte von der Planerin des Erschließungsträgers in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2024 ein erster, umfänglicher Planentwurf präsentiert werden. Nach intensiver Durchsicht und Durchsprache des Entwurfes fasste der Gemeinderat Steinfeld anschließend den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf dessen Grundlage.
Hierzu wird der aktuelle Planentwurf mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie Begründung und weiteren Informationen wie der Bekanntmachung in der Zeit vom
06. Mai bis einschl. 31. Mai 2024
digital ausgelegt. In diesem Zeitraum können diese Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen sie ebenfalls bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Möglichkeit, zum Bebauungsplanentwurf digital unter Bauleitplanung@vgbza.de oder schriftlich an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Bauabteilung, Stellung zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel am Verfahren beteiligt.
Übersichtsplan: