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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Erste Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberhausen für das Haushaltsjahr 2023 vom 25.04.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

I. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

1.

bleibt in den §§ 1 bis 3, § 4 I. 2.-3. und II. und §§ 5 bis 7 unverändert

2.

wird in § 4 I Nr. 1 wie folgt geändert:

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

II. Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.Oberhausen, 25.04.2023

Ortsgemeinde Oberhausen
J. Sprenger
(Ortsbürgermeister)