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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen für die Jahre 2025 und 2026 vom 11.06.2025

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes hat auf Grund seiner Verbandsordnung, der §§ 6, 7, und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz und des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

§ 5 Deckung des Finanzbedarfs

Die geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten belaufen sich im vorliegenden Haushaltsplan im Jahr 2025 auf 246.140,00 Euro

und im Jahr 2026 auf 243.570,00 Euro. Gemäß § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung werden diese den Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen, entsprechend den Betreuungsmonaten der Kinder, am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres in Form einer Zweckverbandsumlage berechnet.

Es werden Vorauszahlungen in Höhe von jeweils einem Viertel der geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten erhoben, diese werden auf die Mitgliedsgemeinden, entsprechend den Betreuungsmonaten des Haushaltsvorjahres, auf vier Raten verteilt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Kalenderjahres fällig.

Die geplanten Investitionsaufwendungen belaufen sich in den Jahren 2025 auf 402.000,00 Euro und 2026 auf 602.000,00 Euro. Die ungedeckten Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung analog den Einwohnerzahlen (Stichtag: 30.06. des Haushaltsvorjahres), nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahme auf die Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen umgelegt. Bei größeren Investitionen werden Vorauszahlungen nach Baufortschritt berechnet.

§ 6 Eigenkapital

Der Kindergartenzweckverband verfügt über kein Eigenkapital.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2026 enthält, tritt sie am 1. Januar 2026 in Kraft.

Barbelroth, 11.06.2025
Kindergartenzweckverband
Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen
Werner Dietrich
(Verbandsvorsteher)