Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes hat auf Grund seiner Verbandsordnung, der §§ 6, 7, und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz und des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 978.860,00 Euro | 996.200,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 978.860,00 Euro | 996.200,00 Euro |
| das Jahresergebnis auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 40,00 Euro | 50,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 402.000,00 Euro | 602.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 402.000,00 Euro | 602.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -40,00 Euro | -50,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
|
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:
| 2025 | 2026 |
| 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf: | |
| 2025 | 2026 |
| 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
| 2025 | 2026 |
| 242.219,24 Euro | 290.804,24 Euro |
Die geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten belaufen sich im vorliegenden Haushaltsplan im Jahr 2025 auf 246.140,00 Euro
und im Jahr 2026 auf 243.570,00 Euro. Gemäß § 7 Abs. 2 der Verbandsordnung werden diese den Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen, entsprechend den Betreuungsmonaten der Kinder, am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres in Form einer Zweckverbandsumlage berechnet.
Es werden Vorauszahlungen in Höhe von jeweils einem Viertel der geplanten ungedeckten Personal- und Sachkosten erhoben, diese werden auf die Mitgliedsgemeinden, entsprechend den Betreuungsmonaten des Haushaltsvorjahres, auf vier Raten verteilt. Sie werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Kalenderjahres fällig.
Die geplanten Investitionsaufwendungen belaufen sich in den Jahren 2025 auf 402.000,00 Euro und 2026 auf 602.000,00 Euro. Die ungedeckten Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung analog den Einwohnerzahlen (Stichtag: 30.06. des Haushaltsvorjahres), nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahme auf die Mitgliedsgemeinden Barbelroth, Hergersweiler und Oberhausen umgelegt. Bei größeren Investitionen werden Vorauszahlungen nach Baufortschritt berechnet.
Der Kindergartenzweckverband verfügt über kein Eigenkapital.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2026 enthält, tritt sie am 1. Januar 2026 in Kraft.