Der Gemeinderat begann den öffentlichen Teil der Sitzung mit der Beratung über die Vermietung des Fest-Spiel-Hauses für örtliche Niederhorbacher Vereine.
Da es im vergangenen Jahr keine negativen Rückmeldungen gab, beschloss der Rat einstimmig die Vermietung an die örtlichen Vereine wie bisher.
Der bestehende Werkvertrag für den Grabaushub mit der Firma FB Friedhofsdienst-
und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau ist aus dem Jahr 2018. Aufgrund der Inflation sowie der Preis- und Lohnsteigerungen sollen die Preise in zwei Stufen, zum 01.01.2025 sowie zum 01.01.2026 angepasst werden. Des Weiteren fordert die Firma eine Erschwerniszulage (z.B. bei anstehendem Felsen oder vorhandenen Fundamenten) in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Seitens der Firma wird zugesichert, dass ein etwaiger Erschwerniszuschlag immer mit entsprechendem Nachweis erfolgt.
| seit 2018 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2026 |
| Erdgrabherstellung (einfachtief) | 510,- € | 577,50 € | 645,- € |
| Erdgrabherstellung (doppeltief) | 600,- € | 675,- € | 750,- € |
| Urnengrabherstellung | 240,- € | 270,- € | 300,- € |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab einfachtief | - | 150,- € | 150,- € |
| Erschwerniszuschlag Erdgrab doppeltief | - | 230,- € | 230,- € |
| Erschwerniszuschlag Urnengrab | - | 85,- € | 85,- € |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung den Werkvertrag mit den Preiserhöhungen für die Grabanfertigung inklusive Erschwerniszuschlägen mit der Firma FB Friedhofsdienst- und Beisetzungsgesellschaft mbH aus Landau zum 01.01.2025 abzuschließen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.