Der Ausschuss befasste sich mit Feststellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020. Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig dem Gemeinderat folgendes zu empfehlen: Die vorliegenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahr 2019 und 2020 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen. Der Ortsbürgermeisterin, dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu erteilen.