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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 41/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Vollsperrung der Talstraße in Dörrenbach

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Mittwoch, 08.10. bis 29.10.2025, wird die Talstraße, zwischen Hauptstraße und Heideweg, für den gesamten Verkehr gesperrt.

2.

In diesem Bereich muss für eine Dachsanierung ein Baukran gestellt werden.

3.

Durch die Vollsperrung kommt es zu Einschränkungen bei Müllentsorgung da folgende Bereiche nicht mehr angefahren werden können.

- Talstraße (ab Hausnummer 3), Heideweg, Guttenbergstraße, Am Spöhren, Rathausgasse und Weed-Borngasse.

Alle anderen Möglichkeiten, diesen Bereich von Dörrenbach mit Müllfahrzeugen anzufahren, wurden geprüft.

Im Absprachen mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Entsorgungsfirma, konnte folgende Lösung gefunden werden.

In der Brunnenstraße wird neben den Glascontainern ein Sammelplatz eingerichtet. Hier werden dann Container für den Bioabfall, Restmüll und Papier ausgestellt. Die Wertstoffsäcke können lose bereitgestellt werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anwohner ihre Müllgefäße an Standorte bringen, welche von den Müllfahrzeugen angefahren werden können. z.B Talstraße (vor den Baukran), Brunnenstraße oder Übergasse

4.

Die Abholungen sind wie folgt vorgesehen.

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Grünabfall ab 08.10. wird ein Container durchgehend bereitstehen. Dieser wird dann vom Entsorger an den üblichen Terminen (09., 16., 23.08.) geleert.

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Papier ab Freitag, dem 10.10. wird der Container bereitstehen und dann am 13.10. geleert werden. Beistellungen in der üblichen Form werden abgeholt.

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Restmüll ab Freitag, dem 10.10. wird der Container bereitstehen und dann am 16.10. geleert werden.

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Wertstoff die Abholung erfolgt am 20.10.! Die Wertstoffsäcke sollten bitte dann auch erst am Vortag zum Sammelplatz gebracht werden.

5.

Mit dem Entsorgungsträger wurde auf festgelegt, dass nach Beendigung der Vollsperrung, Beistellungen in der zulässigen Form, mitgenommen werden.

Die betroffenen Anwohner können daher entscheiden, ob z.B. Wertstoffsäcke oder Papier auch bei der nächsten möglichen Leerung erst bereitgestellt werden.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde