Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Mittwoch, 08.10. bis 29.10.2025, wird die Talstraße, zwischen Hauptstraße und Heideweg, für den gesamten Verkehr gesperrt. | |
| 2. | In diesem Bereich muss für eine Dachsanierung ein Baukran gestellt werden. | |
| 3. | Durch die Vollsperrung kommt es zu Einschränkungen bei Müllentsorgung da folgende Bereiche nicht mehr angefahren werden können. | |
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| - Talstraße (ab Hausnummer 3), Heideweg, Guttenbergstraße, Am Spöhren, Rathausgasse und Weed-Borngasse. | |
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| Alle anderen Möglichkeiten, diesen Bereich von Dörrenbach mit Müllfahrzeugen anzufahren, wurden geprüft. | |
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| Im Absprachen mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Entsorgungsfirma, konnte folgende Lösung gefunden werden. | |
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| In der Brunnenstraße wird neben den Glascontainern ein Sammelplatz eingerichtet. Hier werden dann Container für den Bioabfall, Restmüll und Papier ausgestellt. Die Wertstoffsäcke können lose bereitgestellt werden. | |
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| Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anwohner ihre Müllgefäße an Standorte bringen, welche von den Müllfahrzeugen angefahren werden können. z.B Talstraße (vor den Baukran), Brunnenstraße oder Übergasse | |
| 4. | Die Abholungen sind wie folgt vorgesehen. | |
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| - | Grünabfall ab 08.10. wird ein Container durchgehend bereitstehen. Dieser wird dann vom Entsorger an den üblichen Terminen (09., 16., 23.08.) geleert. |
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| - | Papier ab Freitag, dem 10.10. wird der Container bereitstehen und dann am 13.10. geleert werden. Beistellungen in der üblichen Form werden abgeholt. |
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| - | Restmüll ab Freitag, dem 10.10. wird der Container bereitstehen und dann am 16.10. geleert werden. |
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| - | Wertstoff die Abholung erfolgt am 20.10.! Die Wertstoffsäcke sollten bitte dann auch erst am Vortag zum Sammelplatz gebracht werden. |
| 5. | Mit dem Entsorgungsträger wurde auf festgelegt, dass nach Beendigung der Vollsperrung, Beistellungen in der zulässigen Form, mitgenommen werden. | |
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| Die betroffenen Anwohner können daher entscheiden, ob z.B. Wertstoffsäcke oder Papier auch bei der nächsten möglichen Leerung erst bereitgestellt werden. | |
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!