Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Am 03.11. und 04.11.2025 wird die Ludwig-Kröber-Straße in Kapellen-Drusweiler für den gesamten Verkehr gesperrt. |
| 2. | Im Auftrag der Ortsgemeinde finden Kampfmitteluntersuchungen für den geplanten Ausbau der Gemeindestraße statt. |
| 3. | Die Sperrung erfolgt zwischen der Weinbergstraße und der Straße „Pfaffenhohl“. Betroffen sind auch die darin liegenden Sackgassen. |
| 4. | Für die Untersuchungen dürfen in den nachgenannten Straßen keine Fahrzeuge geparkt sein. Ludwig-Kröber-Straße, Schlesienstraße, Ostpreusenstraße, Pommernstraße und Danziger Straße |
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| Daher ist auch für alle betroffenen Straßen ein absolutes Haltverbot angeordnet. |
| 5. | Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den Anwesen oder anderen zulässigen Stellflächen abzustellen. |
| 6. | Soweit erforderlich werden die Regelungen von der Ordnungsverwaltung kontrolliert und Verstöße geahndet. |
| 7. | Die Entsorgungstermine (Wertstoff und Bio) am Dienstag, 04.11.2025, werden in Abstimmung mit der Entsorgungsfirma stattfinden. |
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!