Der Gemeinderat beriet die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Bauvoranfrage: Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Scheunen zu Wohnraum. Der Rat stimmte den meisten Fragen einstimmig zu.
Danach wurde die Gestaltung des Friedhofs besprochen. Dier Ortsgemeinde beabsichtigt ein Urnenplattengrabfeld anzulegen. Einstimmig beschloss der Rat folgende Punkte:
Es sollen sieben Grabplatten in der Ausführung „Nero Impala“ von der Firma Modus zu einem Angebotspreis von 1.005,55 Euro angeschafft werden. Die Urnen sollen oberhalb der vorgesehenen Grabplatten beigesetzt werden. Die Ausführung soll noch im Jahr 2023 erfolgen, sodass die Finanzierung über nicht in Anspruch genommene Mittel gewährleistet wird. Sollte die Ausführung erst im Jahr 2024 erfolgen, sind im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechende Mittel bereit zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Änderung der Friedhofs- sowie der Friedhofsgebührensatzung vorzubereiten.
Der Rat hat die Hebesätze für das Jahr 2024 einstimmig wie folgt festgelegt:
Realsteuer
Grundsteuer A: 345 v.H.
Grundsteuer B: 465 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Hundesteuer
für den 1. Hund: 35,00 Euro
für den 2. Hund: 50,00 Euro
für jeden weiteren Hund: 70,00 Euro
Kampfhundesteuer
für den 1. Hund: 300,00 Euro
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 600,00 Euro
Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen: 45,00 Euro / ha
Die Arbeit von Forstwirten und Fortswirtschaftsmeistern muss ab August 2023 an den TV-Forst angepasst werden. Das Forstamt Annweiler bat um Zustimmung der Ortsgemeinde. Einstimmig nahm das Gremium dies zur Kenntnis und beschloss die Anhebung der Verrechnungssätze ab dem 01.08.2023.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Vertagung einer Vertragsangelegenheit.