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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen „Im Rödelstal“ und „Scheidelsgasse“ in Dörrenbach

Hiermit unterrichtet die Ortsgemeinde Dörrenbach gemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995, zuletzt geändert am 19.05.2022, die Grundstückseigentümer der Ortsgemeinde Dörrenbach über den beitragspflichtigen Ausbau der Verkehrsanlagen „Im Rödelstal“ und „Scheidelsgasse“.

Für diese Maßnahmen sind wiederkehrende Beiträge gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde vom 24.05.2007 zu erheben.

Das Abrechnungsgebiet für die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen umfasst sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes.

In der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2019 wurde der Ausbau der beiden Verkehrsanlagen beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beitragsschuldner die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Dörrenbach jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/doerrenbach/) sowie nach Terminvereinbarung in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehen können.

Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird in Kürze ein entsprechender Beitragsbescheid für die Veranlagungen der Jahre 2019 und 2020 zugehen. Der darin ausgewiesene Beitrag wird drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.

Verbandsgemeindeverwaltung
- Finanzabteilung -
Beitragsstelle
i.A. Hofmann