Zunächst stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019, gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, einstimmig fest.
Den Ortsbürgermeistern und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Auch für das Haushaltsjahr 2020 wurde jeweils einstimmig, gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, der Jahresabschluss festgestellt, sowie gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, Entlastung für das Haushaltsjahr erteilt.