Bekanntmachung gemäß § 108 LWG i.V.m. § 74 VwVfG und § 27 UVPG
Die Kreisverwaltung Germersheim als zuständige Genehmigungsbehörde gibt gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) i.V.m. § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 27 Umweltverträglichkeitsgesetz Folgendes bekannt: Der Firma Kalksandsteinwerk Schencking GmbH & Co. KG, vertr. durch die Kalksandsteinwerk Bienwald Schencking GmbH, diese vertr. durch die Geschäftsführerin Michelina von Peterffy-Rolff, Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen-Differten wurde auf Antrag vom 12.11.2018 gemäß der §§ 8, 9, 10, 12, 13 WHG i.V.m §§ 15 Ziffer 1 und 16 LWG sowie §§ 19 Abs. 2 Buchstabe i), 92 Abs 1 und 96 Abs. 1 LWG sowie § 17 BNatSchG i.V.m §§ 14, 15, 34 und 44 BNatSchG §§ 6 bis 9, 24 LNatSchG sowie § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bienwald“ und gemäß § 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische-Rheinauen“ die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum oberflächennahen Sandabbau im Abbaufeld „Oelgründel Nord“ auf Teilflächen der Flurst. Nr. 210/2 und 211/1, Gemarkung Bienwald mit Bescheid vom 06.03.2023 erteilt.
Hinweis:
Der Genehmigungsbescheid erging unter Auflagen.
Auslegung:
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung liegen zwei Wochen, vom 20.03.2023 bis 03.04.2023, während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 32- Umwelt und Landwirtschaft - untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Zimmer 2.06 (2.OG), Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim während der Dienststunden montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Stadtverwaltung Wörth, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr) in Zimmer 617, Mozartstraße 2, 76744 Wörth.
Außerdem kann der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegte Entscheidung auch gemäß § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de ab Beginn der Auslage eingesehen werden. Maßgeblich ist hierfür der Inhalt der zur Einsicht bei der Kreisverwaltung Germersheim und Stadtverwaltung Wörth ausgelegten Unterlagen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind. Der Bescheid und seine Begründung wurde gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG dem Träger des Vorhabens sowie denjenigen die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Germersheim, den 06.03.2023
Kreisverwaltung Germersheim