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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Karlsruher Kinderpass in der Verbandsgemeinde erhältlich

Durch die Einführung des Karlsruher Kinderpasses seit 01.01.2023 wird versucht, finanziell weniger gut gestellten Kindern/Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Welche Vorteile bietet der Karlsruher Kinderpass?

Nachfolgend einige Beispiele:

Freier Eintritt:

  • Schauhäuser im botanischen Garten Karlsruhe

  • Naturkundemuseum Karlsruhe

  • Reptilium Landau

Ermäßigungen:

  • verschiedene Theater in Karlsruhe (Sondervorstellungen ausgenommen)

  • Filmpalast am ZKM Karlsruhe

  • Schwimmbadeintritt in vielen Bäder- auch im Badepark Wörth

  • Angebote im Mehrgenerationenhaus Wörth und Wörther Kulturprogramm

  • KSC

  • Neu: „Das Fest“ 2023 mit einer deutlichen Ermäßigung zugänglich. Pro Person ist für einen ausgewählten Tag ein Gutschein erhältlich, mit dem ein FEST-Ticket zu einem Sonderpreis von 5 € gekauft werden kann. Die Gutscheine können unter Vorlage eines gültigen Karlsruher Kinderpasses abgeholt werden bei der Karlsruher Ausgabestelle Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Bürgerstr. 16., 76133 Karlsruhe. Eingelöst werden sie dann bis 30.06.2023 bei der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Alter Schlachthof 11b, 76131 Karlsruhe.

Wer kann den Karlsruher Kinderpass beantragen?

Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der VG Hagenbach bis zum 18. Lebensjahr

  • deren Eltern einen aktuellen Bescheid über ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag haben,

  • deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden),

  • mit Schwerbehinderten-Ausweis,

  • wesentlich behinderte Kinder mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen

  • Pflegekinder

  • Asylbewerber

  • Familien mit fünf oder mehr Kindern die unter 18 Jahren alt sind

Welche Unterlagen werden zum Erhalt benötigt?

  • Antragsformular

  • für jedes Kind ein Foto in Passbildgröße

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder

  • Asylbewerberleistungsbescheid oder

  • bei individueller Berechnung, die aktuellen Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben

  • Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen oder

  • Pflegekindbescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karlsruher-kinderpass.de und jederzeit in der VG Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 / 9410-23.