Durch die Einführung des Karlsruher Kinderpasses seit 01.01.2023 wird versucht, finanziell weniger gut gestellten Kindern/Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Welche Vorteile bietet der Karlsruher Kinderpass?
Nachfolgend einige Beispiele:
Freier Eintritt:
Schauhäuser im botanischen Garten Karlsruhe
Naturkundemuseum Karlsruhe
Reptilium Landau
Ermäßigungen:
verschiedene Theater in Karlsruhe (Sondervorstellungen ausgenommen)
Filmpalast am ZKM Karlsruhe
Schwimmbadeintritt in vielen Bäder- auch im Badepark Wörth
Angebote im Mehrgenerationenhaus Wörth und Wörther Kulturprogramm
KSC
Neu: „Das Fest“ 2023 mit einer deutlichen Ermäßigung zugänglich. Pro Person ist für einen ausgewählten Tag ein Gutschein erhältlich, mit dem ein FEST-Ticket zu einem Sonderpreis von 5 € gekauft werden kann. Die Gutscheine können unter Vorlage eines gültigen Karlsruher Kinderpasses abgeholt werden bei der Karlsruher Ausgabestelle Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Bürgerstr. 16., 76133 Karlsruhe. Eingelöst werden sie dann bis 30.06.2023 bei der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Alter Schlachthof 11b, 76131 Karlsruhe.
Wer kann den Karlsruher Kinderpass beantragen?
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der VG Hagenbach bis zum 18. Lebensjahr
deren Eltern einen aktuellen Bescheid über ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag haben,
deren Eltern ein geringes Einkommen haben (muss individuell berechnet werden),
mit Schwerbehinderten-Ausweis,
wesentlich behinderte Kinder mit Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen
Pflegekinder
Asylbewerber
Familien mit fünf oder mehr Kindern die unter 18 Jahren alt sind
Welche Unterlagen werden zum Erhalt benötigt?
Antragsformular
für jedes Kind ein Foto in Passbildgröße
zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Bescheid über ALG II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder Kinderzuschlag oder
Asylbewerberleistungsbescheid oder
bei individueller Berechnung, die aktuellen Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben
Schwerbehinderten-Ausweis bzw. Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen oder
Pflegekindbescheinigung
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.karlsruher-kinderpass.de und jederzeit in der VG Hagenbach unter der Telefonnummer 07273 / 9410-23.