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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hagenbach für das Jahr 2022/2023

Der Verbandsgemeinderat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2023

bisher

neu

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

6.948.700 €

7.404.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.885.000 €

7.002.200 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

63.700 €

402.400 €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

531.400 €

870.100 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.160.000 €

1.160.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.923.500 €

6.923.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-5.763.500 €

-5.763.500 €

der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag

-5.232.100 €

-4.893.400 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

2023

2023

bisher

neu

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

5.232.100 €

4.893.400 €

zusammen auf

5.232.100 €

4.893.400 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

wird festgesetzt auf  — 2023

 —  unverändert

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  2023

 —  unverändert

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

 — 2023

 — unverändert

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf — 2023

 — unverändert

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz, in der heute gültigen Fassung,

werden wie folgt festgesetzt — 2023

 — unverändert

§ 7

Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz beträgt

2023

2023

bisher

neu

38,5 v. H.

36,5 v. H.

§ 8

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 unverändert  — 11.249.539 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 unverändert  — 10.945.318 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

unverändert  — 11.150.018 €

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen — 2023

 — unverändert

§ 10

In Kraft treten

Diese 2.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 21.03.2023
Iris Fleisch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich 1.2 - Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemOoder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 21.03.2023
Iris Fleisch, Bürgermeisterin