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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuburg für das Jahr 2025-2026

Der Ortsgemeinderat Neuburg hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025 2026

a) Grundsteuer

Grundsteuer A 345 v.H. 345 v.H.

Grundsteuer B 465 v.H. 465 v.H.

b) Gewerbesteuer 385 v.H. 385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2025 2026

für den ersten Hund 40 € 40 €

für den zweiten Hund 55 € 55 €

für jeden weiteren Hund 70 € 70 €

für den ersten gefährlichen Hund 360 € 360 €

für den zweiten gefährlichen Hund 480 € 480 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € 600 €

§ 5 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum Haushaltsvorvorjahr 2023  —  8.474.455 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum Haushaltsvorjahr 2024  —  7.968.655 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum Haushaltsjahr 2025  —  7.760.755 €

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 8 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

76776 Neuburg, den 27.03.2025
Dieter Hutzel, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuburg für das Haushaltsjahr 2025-2026

Die Satzung wird hiermit im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme

vom 28.03.2025 bis 10.04.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Zimmer 214

während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 27.03.2025
Iris Fleisch, Bürgemeisterin