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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Entwurfs der 2. Nachtragshaushaltssatzung

Die Verbandsgemeinde Hagenbach berät den 2. Nachtragshaushaltsplan 2024-2025. Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, gem. GemO § 98 (1) i.V. mit § 97 (1), bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Die Einwohner haben die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans und seiner Anlagen einzureichen.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit

vom 28.03.2025 – 10.04.2025

im Zimmer 214

in der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach zu den üblichen Öffnungszeiten aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

Außerdem ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen auch im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht:

Vorschläge können bei der Verbandsgemeinde Hagenbach bei Frau Christina Kupper, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach, Zimmer 214, eingereicht werden. Tel. 07273-9337-030, email: christina.kupper@vg-hagenbach.de.