Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit § 7 Nr. 5 der Europawahlordnung (EuWO) werden zur Feststellung des Briefwahlergebnisses folgender Städte und Verbandsgemeinden Briefwahlvorstände bei der Kreisverwaltung Germersheim gebildet:
| Stadt Germersheim | 3 Briefwahlvorstände |
| Stadt Wörth | 3 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Bellheim | 3 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Hagenbach | 2 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Jockgrim | 3 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Kandel | 3 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Lingenfeld | 3 Briefwahlvorstände |
| Verbandsgemeinde Rülzheim | 4 Briefwahlvorstände |
Diese sind für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der jeweiligen Stadt/ Verbandsgemeinde zuständig.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 14.00 Uhr in den Räumen der Berufsbildenden Schule Germersheim, Paradeplatz 8, 76726 Germersheim, Eingang Ecke Ritter-von-Schmauß-Straße zusammen; die Räume der einzelnen Briefwahlvorstände sind im Eingangsbereich ausgeschildert.
Die Sitzungen sind öffentlich; es hat jedermann Zutritt, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.