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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hagenbach für das Jahr 2024/2025

Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

§ 4 Steuersätze

§ 5 Eigenkapital

§ 6 Höchstbetrag der Liquiditätskredite

§ 7 Wertgrenz für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen

§ 8 In Kraft treten

Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 08.05.2025
Christian Hutter, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 18.06.2025
Iris Fleisch, Bürgermeisterin