Der Ortsgemeinderat Neuburg hat beschlossen, dass die Parksituation in der Schifferstraße so bleiben soll wie sie ist.
Vorausgegangen war die Bitte der Ortsgemeinde Neuburg an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Hagenbach, die Parksituation in der Schifferstraße zu überprüfen. In der Vergangenheit war davon ausgegangen worden, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt sei.
Parken auf dem Gehweg, oder auch gegen die Fahrtrichtung, ist in keiner Straße zugelassen, außer es wird mit entsprechenden Verkehrsschildern erlaubt. Auch Parken in Parkbuchten wäre möglich, hätte aber zur Folge, dass viele Parkplätze wegfallen würden.
Deshalb an dieser Stelle der Hinweis:
Das Parken auf einem Gehweg ist nicht erlaubt. Als Gehwege gelten nach der Straßenverkehrsordnung Flächen, die sich mit Bordsteinen oder unterschiedlichen Belägen von der Straße abgrenzen. Hierbei spielt auch keine Rolle, ob der Gehweg auf Grund seiner Breite für Fußgänger geeignet ist.
Wir bitten die Bevölkerung und die Anwohner um Beachtung.