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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Bundestagswahl / Briefwahl

Die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, dem 23. Februar 2025 stellt nicht nur die Verwaltungen, sondern auch die Wählerinnen und Wähler vor Herausforderungen.

Sie haben bereits länger einen Urlaub gebucht oder haben den Wahltag anderweitig verplant?

Damit Sie Ihr Wahlrecht trotzdem ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Alle Wahlberechtigten erhalten Ende Januar/Anfang Februar einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf dem ein Antrag für die Briefwahl aufgedruckt ist.

Um der kurzen Frist entgegenzuwirken, können Sie aber bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen. Eingegangene Anträge werden nach Lieferung der Stimmzettel (geplant wird mit einer Lieferung Anfang Februar) umgehend versendet. Der Antrag kann u. a. schriftlich oder per E-Mail oder online über unsere Website gestellt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

Der Antrag muss enthalten:

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Familienname & Vornamen

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Geburtsdatum

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Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet werden sollen, ist die auswärtige Anschrift zusätzlich mit aufzuführen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Nach der Lieferung der Stimmzettel kann der Antrag auch mündlich vor Ort im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach (2. OG) gestellt werden. Sie haben dann auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt in der Wahlkabine im Wahlbüro abzugeben.