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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushalt Stadt Hagenbach

Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung unter Auflagen durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde, hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,

wird festgesetzt auf  —  2023

 —  unverändert

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  2023

 —  unverändert

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 7

In Kraft treten

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 11.05.2023
Christian Hutter, Stadtbürgermeister
Hinweis:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich 1.2 - Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus. Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 27.07.2023
Iris Fleisch, Bürgermeisterin