Die Schulbücher, die im Rahmen der Schulbuchausleihe verliehen waren, müssen von den Schülerinnen und Schülern in der Regel zum Schuljahresende zurückgegeben werden (Verbandsgemeinde Hagenbach, Fr. Dollt, Zimmer 108, Tel. 07273 / 941023). Sofern dies noch nicht geschehen ist, bitten wir Sie, dies so schnell wie möglich zu erledigen. Spätester Abgabetermin ist die Ausgabe der Schulbücher für das neue Schuljahr. Welche Bücher zurückzugeben sind, kann dem Rücknahmeschein entnommen werden (sollte sich in Schülerhand befinden). Sollte ein Lernmittel nicht oder in einem nicht mehr verwendbaren Zustand zurückgegeben werden, wird Schadensersatz fällig.