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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Hagenbach

für das Jahr 2024/2025

Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen. Der Stellenplan bedarf noch einer Prüfung und Nachgenehmigung.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

8.958.800 €

0 €

zusammen auf

8.958.800 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

2024

2025

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

2025

0 €

0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a) Grundsteuer

Grundsteuer A

345%

345%

Grundsteuer B

465%

465%

b) Gewerbesteuer

380%

380%

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalt des Gemeindegebietes gehalten werden:

2024

2025

für den ersten Hund

60 €

60 €

für den zweiten Hund

60 €

60 €

für jeden weiteren Hund

60 €

60 €

für den ersten gefährlichen Hund

600 €

600 €

für den zweiten gefährlichen Hund

600 €

600 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  — 21.218.502 €

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  — 21.264.619 €

Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2023  — 17.890.619 €

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 10 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 04.04.2024
Christian Hutter, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme vom 26. Juli 2024 bis einschließlich 9. August 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich 1.2 - Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 25.07.2024
Iris Fleisch, Bürgermeisterin