Der Stadtrat Hagenbach hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen. Der Stellenplan bedarf noch einer Prüfung und Nachgenehmigung.
| Festgesetzt werden | 2024 | 2025 |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.892.500 € | 17.302.100 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.949.200 € | 12.580.500 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -2.056.700 € | 4.721.600 € |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -1.727.000 € | 5.042.800 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 23.700 € | 4.157.900 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.982.500 € | 8.128.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -8.958.800 € | -3.970.100 € |
| der Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag | -10.685.800 € | 1.072.700 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 | 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 8.958.800 € | 0 € |
| zusammen auf | 8.958.800 € | 0 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf
| 2024 | 2025 |
| 0 € | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2024 | 2025 |
| 0 € | 0 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
| 2024 | 2025 |
| a) Grundsteuer | ||
| Grundsteuer A | 345% | 345% |
| Grundsteuer B | 465% | 465% |
| b) Gewerbesteuer | 380% | 380% |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalt des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2024 | 2025 |
| für den ersten Hund | 60 € | 60 € |
| für den zweiten Hund | 60 € | 60 € |
| für jeden weiteren Hund | 60 € | 60 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 21.218.502 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 21.264.619 €
Ansatz des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 17.890.619 €
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung liegt gem. § 97 Abs. 2 GemO für Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme vom 26. Juli 2024 bis einschließlich 9. August 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich 1.2 - Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.
Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.