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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hagenbach für das Jahr 2024/2025

Der Verbandsgemeinderat Hagenbach hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung, in der derzeit gültigen Fassung, folgende

Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim als

Aufsichtsbehörde erfolgte unter Auflagen. Der Stellenplan bedarf noch einer Prüfung und Nachgenehmigung.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2025

bisher

neu

1. Im Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge auf

8.157.400 €

8.263.100 €

2. Im Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird

festgesetzt auf

2025

zinslose Kredite auf unverändert

verzinste Kredite auf unverändert

zusammen auf unverändert

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, ist

 — 2025

 — unverändert

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, sind

 — 2025

 — unverändert

§ 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt

 — 2025

 — unverändert

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen sind

 — 2025

 — unverändert

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz, in der

heute gültigen Fassung, sind

 — 2025

 — unverändert

§ 7 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden Berg, Neuburg,

Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz beträgt

 — 2025

 — unverändert 36,5 v. H.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 unverändert 10.459.572 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 unverändert 10.927.456 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 unverändert 11.329.156 €

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen

 — 2025

 — unverändert

§ 10 In Kraft treten

Diese 1.Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

76767 Hagenbach, den 26.06.2025
Iris Fleisch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 12.09.2025 bis einschließlich 26.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Fachbereich Finanzen, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gem. § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
76767 Hagenbach, den 12.09.2025
Iris Fleisch, Bürgermeisterin