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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 39/2024
Amtlicher Teil
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Hundesteuer Meldung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach erinnert daran, dass das Halten von Hunden nach den örtlichen Hundesteuersatzungen der Besteuerung unterliegt. Die Steuerpflicht besteht für jeden Hund, der in den Gemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach gehalten wird und mindestens 3 Monate alt ist. Bei der Angabe der Hunderasse bitte die Abstammung von mindestens 2 Hunderassen angeben. Die Hundehalter werden aufgefordert, Anmeldungen und Abmeldungen (Umzug/Tod des Hundes oder Verkauf/Abgabe) binnen 14 Tage nach Beginn oder Ende der Hundehaltung der Verbandsgemeinde Hagenbach, bei Frau I. Geörger-Kindler, Zimmer 109, Bürgerdienste, vorzunehmen. Alle Hundehalter erhalten für die angemeldeten Hunde einmalig eine Hundesteuermarke. Diese enthält den Aufdruck der Gemeinde/Stadt, sowie eine Hundesteuermarken-Nummer. Diese Hundesteuermarken werden einmalig ausgegeben. Bei Abmeldung des Hundes ist diese Hundesteuermarke zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe oder Verlust wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben. Wir bitten um Beachtung. Wir weisen nochmals auf die Anleinpflicht innerhalb der Ortschaften, sowie außerhalb der Ortschaften hin, wie Radwege und Wirtschaftswege. Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind zu entfernen. Es stehen an verschiedenen öffentlichen Stellen Hundekotbehälter mit Tüten, die die jeweiligen Ortsgemeinden/Stadt zur Verfügung stellt. Es finden Überprüfungen der Hundehaltungen, nicht angeleinte Hunde und Nichtbeseitigung der Verunreinigung/Hundekot in den Ortsgemeinden Berg, Neuburg, Scheibenhardt und der Stadt Hagenbach statt. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld angeordnet.