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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug des BauGB

„2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Altortbereich I“ der Ortsgemeinde Scheibenhardt

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat in der Sitzung am 07.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die „2. Änderung des Bebauungsplanes Altortbereich I“ gefasst. Aufgrund von Änderungen bezüglich des Geltungsbereiches hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die „2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Altortbereich I“ in der Sitzung am 02.12.2024 gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB nochmals gefasst.

Anlass und Ziel:

Im Jahre 1998 wurde der Bebauungsplan "Altortbereich I“ erstmalig geändert und u.a. die Anzahl der Wohnungen angepasst, um die städtebauliche Eigenart im Altortbereich zu erhalten. Seither sind keine weiteren Änderungen mehr erfolgt. Der Bebauungsplan „Altortbereich I“ entspricht daher aktuell in vielen Punkten nicht mehr den Anforderungen an das heutige Bauen. Darüber hinaus haben in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Befreiungen zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Einzelfallbeurteilung von Bauvorhaben geführt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt daher den derzeit gültigen Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung zu ändern.

An der Zielsetzung, Wohnraum in den rückwärtigen Grundstücksbereichen zu schaffen, wird auch künftig festgehalten. Da der Ortsgemeinde keine weiteren Flächen für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen, soll im Altortbereich baulich nachverdichtet werden, insbesondere in noch unbebauten Bereichen. Dies ist auch im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die bauliche Verdichtung rückt näher an den planungsrechtlichen Außenbereich. Hierdurch stehen Flächen für grünplanerische Maßnahmen zur Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild nicht mehr zur Verfügung; der Schaffung von Wohnbauflächen wird ein stärkeres Gewicht beigemessen als der Einbindung der Bebauung in die Umgebung. Darüber hinaus sollen durch die Festsetzungen zeitgemäßere Wohnformen ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere die festgesetzten Baulinien und Baugrenzen. Insgesamt wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht eine geringere Festsetzungsdichte und damit mehr Baufreiheit angestrebt.

Darüber hinaus sind im Lauf der Zeit unmittelbar südlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Altortbereich I“ nicht privilegierte bauliche Anlagen entstanden. Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll für diese baulichen Anlagen Baurecht geschaffen werden; zusätzliche bauliche Anlagen sollen jedoch unzulässig sein.

Geltungsbereich:

Das ca. 8,34 ha große Plangebiet erstreckt sich über den südlichen Teil des Altorts von Scheibenhardt. Gegenüber dem derzeit geltenden Bebauungsplan „Altortbereich I“ in der Fassung der 1. Änderung wird der Geltungsbereich im Süden der Ortsgemeinde erweitert.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Abgrenzungen:

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im Norden durch die L 545 und die Maxstraße (Flurstück 46/6) und im weiteren Verlauf bis zum Schnittpunkt mit dem Mühlweg (Flurstück 572/2),

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im Osten Grenze des Flurstücks 586/1,

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im Süden durch Außenbereich,

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im Westen durch die westliche Grenze Flurstück 1/2.

Der Geltungsbereich und dessen Lage sind auch im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der Beschluss den Bebauungsplan „2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altortsbereich I“ aufzustellen wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Ferner hat der Ortsgemeinderat Scheibenhardt in der Sitzung am 02.12.2024 ebenso den Vorentwurf zur „2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Altortbereich I“ anerkannt und den Beschluss gefasst, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur „2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Altortbereich I“ mit Begründung und Umweltbericht, welcher ein Teil der Begründung darstellt, sowie den bereits vorliegenden Fachgutachten (Wasserhaushaltsbilanzierung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung)

in der Zeit von Montag, 27.01.2025 bis einschließlich Mittwoch, 26.02.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, Zimmer-Nr. 207, während der üblichen Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 14:30 - 16:30 Uhr sowie Donnerstag 14:30 - 18:00 Uhr und Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die offen gelegten Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf und die Bekanntmachung können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter

https://www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/oeffentliche-auslegung/

eingesehen werden.

Als Vorstufe zur späteren öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) der konkreten Planentwurfsunterlagen geht es hierbei um die Unterrichtung über die generelle Planung, damit die Ortsgemeinde Scheibenhardt schon in einem frühen Planungsstudium auf private und sonstige Betroffenheiten aufmerksam gemacht werden kann, die Einfluss auf die Ausarbeitung des konkreten Planentwurfes haben können.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf können bis zum 26.02.2025 schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder mündlich zur Niederschrift während der üblichen Sprechzeiten bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Stellungnahmen per E-Mail bitten wir zu richten an Bauverwaltung@vg-hagenbach.de.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 I a), e), f) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach verwiesen.

Scheibenhardt, 22.01.2025
Thomas Ehl, Ortsbürgermeister