Der Stadtrat Hagenbach hat in seiner Sitzung am 11.09.2025, nach vorheriger Prüfung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Zum vorherigen Planentwurf ergibt sich im Wesentlichen folgende Änderung:
Eine weitere neue Änderung betrifft das Flurstück Pl.Nr. 3585/49, das mit einer Lagerhalle sowie einem Bürogebäude bebaut ist. Derzeit wird der Verkauf des Grundstücks geprüft, um eine neue Nutzungsperspektive zu ermöglichen. Im Zuge dieser Überlegungen wurde festgestellt, dass die im nördlichen Grundstücksbereich festgesetzte 12 m breite Grünfläche mit Pflanzbindung die Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich einschränkt. Direkt südlich dieser Grünfläche verläuft die einzige Zufahrt zum Grundstück, die lediglich eine Breite von 5 m aufweist. Aufgrund der geringen Breite sowie fehlender Rangiermöglichkeiten ist es größeren Fahrzeugen nicht möglich, die Hallentore der Lagerhalle anzufahren oder zu verlassen. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung dar, da der Zufahrtsbereich auch nicht als Stell- oder Lagerfläche mit genutzt werden kann, da dies sonst die Erreichbarkeit des Bürogebäudes erheblich beeinträchtigen würde.
Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Grundstücks zu verbessern und eine nachhaltige sowie wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu ermöglichen, wurde die nördlich gelegene 12 m breite Grünfläche mit Pflanzbindung aus dem Bebauungsplan herausgenommen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“ in der Fassung der 1. Änderung.
Der Geltungsbereich ist aus den beigefügten Planauszügen ersichtlich.
Durch die Änderung des Planentwurfes wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung (in Papierform) werden in der Zeit von Montag, 06.10.2025 bis einschließlich Mittwoch, 05.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, Zimmer-Nr. 207, während der üblichen Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 14:30 - 16:00 Uhr sowie Donnerstag 14:30 - 18:00 Uhr und Freitag 08:00 - 12:30 Uhr) für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die offen gelegten Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf und die Bekanntmachung können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter http://www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/oeffentliche-auslegung/ eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können bis zum 05.11.2025 abgegeben werden. Sie sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse Bauverwaltung@vg-hagenbach.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der erneuten Auslegung nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können und dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“ unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 I a), e), f) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach verwiesen.