Sicherheitsmaßnahmen durch Tierhalterinnen und -halter: Jetzt handeln
Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten folgende Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:
| • | Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Abdeckung der Ausläufe oder geschützte Fütterung) |
| • | strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherstellen |
| • | Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen |
| • | Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern |
| • | Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden |
Meldung von Funden und Verhalten in der Natur
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und entsprechende Funde umgehend dem Veterinäramt ihres Landkreises zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind hiervon ausgenommen. Tote oder geschwächte Wildvögel sollten keinesfalls berührt werden. Hunde sind in Ufer- und Feuchtgebieten anzuleinen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Menschen können durch unachtsames Verhalten das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.
Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:
Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Aktuelle Risikobewertung
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch. Weitere Informationen und aktuelle Einschätzungen sind auf der Webseite des FLI abrufbar: www.fli.de.