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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil
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Straßenreinigungspflicht

In der letzten Zeit wurde mehrfach festgestellt, dass im Bereich der Ortsgemeinde Berg der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wird. Diese gilt auch für unbebaute Grundstücke.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen Eigentümer oder Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen, zur Reinigung der Straßen verpflichtet sind.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Reinigungspflicht nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Das Ordnungsamt wird in der nächsten Zeit vermehrt die Einhaltung der Straßenreinigungspflicht überprüfen.

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