In letzter Zeit wurde wieder vermehrt festgestellt, dass in der Ortsgemeinde Berg Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entsorgen. Es gibt geeignete Tüten mit denen die Verunreinigung entfernt werden können. Werden solche Tüten verwendet, sind diese ebenfalls zu entsorgen und nicht in der Natur zu hinterlassen.
Wir verweisen nochmals auf unsere Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straße, Wegen und in öffentlichen Anlagen. Hiernach sind Halter und Führer von Tieren, insbesondere von Hunden, gleichermaßen dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Anlagen und öffentlichen Straßen und Wege nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Verstöße hiergegen können mit Bußgeldern geahndet werden. In nächster Zeit wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen in diesem Bereich durchführen und bei Zuwiderhandlung Bußgelder erlassen.