In der Gemarkung Neuburg wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Veränderung an Flurstücken durch den Fortführungsnachweis bL 00115150/2022 aktualisiert. Vom Ausbau der Fischerstraße sind die Flurstücknummern 349/50, 349/81, 349/117, 355, 356/2, 358, 359, 360/1, 362, 368/2, 372, 374, 375, 376, 378/3, 403/1, 409/4, 409/5, 413/1, 416/2, 417/1, 420, 421/2, 423/2, 425/3, 427/2, 428/2, 429/2, 431/2, 456/204, 456/206 und 456/273 betroffen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 04.12.2023 bis 04.01.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt in Landau ausgelegt und kann nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden (Montag - Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter www.vermka-rheinpfalz.rlp.de eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift beidem Vermessungs- und Katastersamt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau erhoben werden. |
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz finden Sie unter https://vermka-rpf.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.