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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Gebührensatzung Grillhütte Scheibenhardt vom 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat Scheibenhardt hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 4 der Satzung für die Nutzung der Grillhütte, in den aktuell gültigen Fassungen, folgende Gebührensatzung am 08.12.2022 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Art der Gebühren

(1) Für die Benutzung der Grillhütte und seiner Einrichtungen werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.

§ 2

Berechnung der Gebühren

(1) Benutzungsentgelt

für die gesamte Anlage einschließlich der

Nebenräume für Scheibenhard(t)er Gruppen pro Tag  —  50,00 €

für die gesamte Anlage einschließlich der

Nebenräume für auswärtige Gruppen pro Tag  —  100,00 €

für Schulklassen  —  50,00 €

Kostenerstattung Hüttenwart  —  20,00 €

Kostenerstattung für nicht beseitigte, gefüllte Müllsäcke je Sack  —  5,00 €

Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet

Strom je kw/h  — 0,70 €

Wasser je m³  — 4,00 €

Kaution —  250,00 €

§ 3

Festsetzung der Gebühren

(1) Die Gebühr ist der Anforderung entsprechend bei der Verbandsgemeindekasse Hagenbach zu zahlen.

§ 4

Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Scheibenhardt, den 08.12.2022
gez. Edwin Diesel, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehenden Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hagenbach, den 15.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Iris Fleisch
Bürgermeisterin