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Amtsblatt der VG Hagenbach
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Faschingsumzüge 2024 in der Verbandsgemeinde Hagenbach

Informationen für Umzugsteilnehmer mit Fahrzeugen

Auch in der vorweihnachtlichen Zeit rückt die „närrische“ Jahreszeit immer näher. Die Ortsgemeinden Berg und Neuburg sowie die Stadt Hagenbach werden auch im Jahr 2024 vom 11.02. – 13.02.2024 ihre Faschingsumzüge durchführen.

Leider werden die Auflagen nicht weniger und sollten den motorisierten Umzugsteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Auflagen für Fahrzeuge bestehen bereits seit 2018 in verschärfter Form. Die Auflagen müssen ab 2024 vollumfänglich erfüllt sein, eine großzügige Auslegung darf nicht mehr akzeptiert werden.

Hier zusammengefasst die Auflagen:

  1. Alle Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis dürfen nicht am Umzug teilnehmen.
  2. Soll ein Fahrzeug (in der Regel betrifft dies ältere Rollen), welches bisher keine Betriebserlaubnis hatte teilnehmen, muss vorher eine Vollabnahme (ohne Aufbau) zur Erteilung einer Betriebserlaubnis beim TÜV oder der Dekra durchgeführt werden. Diese gibt dann permanent bis das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.
  3. Alle Fahrzeuge brauchen zusätzlich ein Brauchtumsgutachten, wie in den vergangenen Jahren.

    Das Brauchtumsgutachten bezieht sich auf die Verkehrssicherheit der Fahrzeugkombination, sodass ein sicherer Betrieb mit den Aufbauten gewährleistet ist.

    Ein Zugfahrzeug darf nur gegen ein anderes ausgetauscht werden, wenn es die gleichen Leistungswerte für Kraft und Bremse aufweist, da dies maßgeblich für die Erlangung des Brauchtumsgutachtens sein könnte.

  4. Fahrzeuge, die kein eigenes Kennzeichen haben, also nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind, brauchen ein Kurzzeitkennzeichen.

Ein Merkblatt des Ministeriums des Inneren Rheinland-Pfalz mit allen gesetzlichen Vorgaben kann bei uns angefordert werden. Hierzu senden Sie uns einfach eine E-Mail an ordnungsamt-verkehr@vg-hagenbach.de. Im Januar werden dann die Anmeldungen zu den Umzügen möglich sein.

Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit und ein gutes Neues Jahr.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung