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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Auslegung des Berichtes zur unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung der Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Herxheim 2023

Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 Rechnungshofgesetz (RHG) und Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Südliche Weinstraße die Kasse der Verbandsgemeinde Herxheim unvermutet überörtlich geprüft.

Die örtlichen Erhebungen wurden am 14.09.2023, 27.09.2023 und 12.10.2023 durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde gemäß § 33 Abs. 1 GemO in seiner Sitzung am 29.02.2024 durch den Bürgermeister über das Ergebnis unterrichtet.

Gemäß § 110 Abs. 6 GemO ist der Bevölkerung im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Prüfungsmitteilungen zu ermöglichen.

Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße liegt zur Einsichtnahme von Montag, 11.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, 20.03.2024

vormittags

nachmittags

Montag bis Freitag

Montag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 14.00 bis 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 1.14

öffentlich aus.

Herxheim, den 01.03 2024
Christian Sommer, Bürgermeister