Nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG -) ist an Ostern Folgendes zu beachten:
1. Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen
Öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sind verboten
- am Karfreitag, dem 07. April 2023, ab 4:00 Uhr.
2. Verbot von Sportveranstaltungen
Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind verboten
- am Karfreitag, dem 07. April 2023,
- am Ostersonntag, dem 09. April 2023, bis 13:00 Uhr.
3. Verbot von Tanzveranstaltungen
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind verboten
- von Gründonnerstag, 06. April 2023, ab 4:00 Uhr,
bis Ostersonntag, 09. April 2023, bis 16:00 Uhr.
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als örtliche Ordnungsbehörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Knoll, Tel. 07276 501125, E-Mail: k.knoll@herxheim.de.